Neue Details zu den rechtlichen Problemen von KuCoin in Singapur
Letzte Woche berichtete der Cointelegraph, dass die Haupt-Webdomain von KuCoin, Kucoin.com, von einem Gericht in Singapur blockiert worden war. In einer Erklärung, die in der vergangenen Woche auf seiner Website und in seinem öffentlichen Telegrammkanal veröffentlicht wurde, behauptete KuCoin, dass unsere Informationen “nicht überprüft” und “falsch” seien. Als Reaktion darauf veröffentlicht Cointelegraph nun mehr Beweise aus seinem ursprünglichen Bericht.
Im Originalartikel veröffentlichte der Cointelegraph-Mitarbeiter Andrew Capon einen Screenshot einer E-Mail von GoDaddy, aus der hervorgeht, dass der Web-Registrar einem Gerichtsbeschluss des Obersten Gerichtshofs von Singapur Folge leistet. Cointelegraph hat inzwischen die ursprüngliche E-Mail-Datei der von Bitcoin Trader gesendeten Nachricht erhalten.
Gericht in Singapur blockiert KuCoin-Kryptoaustausch-Web-Domain
Die E-Mail von GoDaddy an KuCoin, in der die per Gerichtsbeschluss in Singapur gesperrte Domain angezeigt wird
GoDaddys E-Mail an KuCoin, die seine durch Gerichtsbeschluss in Singapur blockierte Domain zeigt
Mit Hilfe der neuen Datei konnten wir die kryptographische Signatur in den E-Mail-Headern authentifizieren und damit nachweisen, dass die E-Mail, die wir erhalten haben, tatsächlich von der E-Mail-Adresse Courtdisputes@godaddy.com stammt. GoDaddy schickte die E-Mail definitiv und Cointelegraph bestätigte, dass sie an die E-Mail-Adresse admin@kucoin.com gesendet wurde.
GoDaddy reagierte nicht auf die Bitte von Cointelegraph um Kommentare.
IDG-unterstützter Krypto-Währungsaustausch, KuCoin, gründet KuGroup, um ihre Dienstleistungen zu erweitern
Ein Domain-Lock unterscheidet sich von einem Domain-Lock – kucoin.com ist in Singapur immer noch zugänglich. Die Bedeutung einer Domänensperre besteht darin, dass die Domäne nicht übertragen werden kann, wodurch verhindert wird, dass der aktuelle Eigentümer die Kontrolle über die Domäne an eine andere Entität überträgt.
Der Gerichtsbeschluss: Was wir wissen und was wir nicht wissen
Aufgrund der Besonderheiten des Justizsystems Singapurs ist der vollständige Inhalt des Gerichtsbeschlusses derzeit der Öffentlichkeit nicht zugänglich, ebenso wenig wie die ursprüngliche Beschwerde in diesem Fall. Mit Hilfe der elektronischen Prozessdatenbank Singapurs konnte Cointelegraph jedoch die Existenz eines “Gerichtsbeschlusses” überprüfen, der von Richter Kannan Ramesh unter der Fallnummer HC/OS 342/2020 ausgestellt wurde, derselben Fallnummer, auf die in der GoDaddy-E-Mail Bezug genommen wird. Dieser Befehl wurde am 24. März 2020 erteilt, sechs Tage vor der GoDaddy-E-Mail.